Geschäftsbedingungen


1.     Die in unserem Angebot enthaltenen Objektinformationen und Angaben basieren auf uns erteilten Informationen der Verkäufer bzw. Vermieter. Wir bemühen uns, über die Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir jedoch nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf und –vermietung bzw. –verpachtung sind vorbehalten. 

2.     Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie und unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. 
 
3.     Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von 3 Tagen, nach Angebotszusendung unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen, da sonst der Nachweis als erbracht gilt. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die über uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich des Objektes abzulehnen. 
 
4.     Durch uns vermittelte Neubauobjekte sind für den Käufer provisionsfrei. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung von Gebrauchtobjekten ist im jeweiligen Objekt-Expose dargestellt. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung bei Vermietung bzw. Verpachtung von Objekten jeglicher Art ist im jeweiligen Objekt-Expose dargestellt. Die Provision ist mit der notariellen Beurkundung bzw. Miet, -Pachtvertragsunterzeichnung zur Zahlung fällig. Sie wird auch fällig, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von 2 Jahren ein anderes bzw. ein zusätzliches Geschäft abgeschlossen wird, das wirtschaftlich im Wesentlichen dem gleichen Zweck dient.
 
5.     Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zu Stande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zu Stande gekommen ist. 
 
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zu Stande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. 
 
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
 
Unser Provisionsanspruch für den Objektnachweis bzw. die Objektvermittlung erlischt nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Angebots-zusendung, mit bzw. Auftragsende, mit Fälligkeit spätestens bei Kaufvertragsabschluß. 
 
Innenbesichtigungen von Gebäuden sind nur in unserer Begleitung zulässig. Wir sind berechtigt als Vermittler auch für unseren Auftraggeber als Makler tätig zu sein. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.